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Nachlassstundung und Aufforderung zur Forderungseingabe

Jametti AG Interlaken, Neugasse 12, 3800 Interlaken (Schuldnerin)
Datum der Stundungsbewilligung: 29. Oktober 2013 erteilt durch den Gerichtspräsidenten Hänni vom Regionalgericht Oberland.
Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate, das heisst bis 29. April 2014.
Sachwalterin: T. Schweizer AG, Treuhand und Revision, Marktgasse 16, 3800 Interlaken.
Eingabefrist: Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per 29. Oktober 2013, mit gesonderter Zinsabrechnung) unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vor-zugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Auszüge, Schuldscheine, Fakturakopien usw.) innert 20 Tagen nach der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Ver-handlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich beim Schuldner befinden, werden ebenfalls aufgefordert, dies der Sachwalterin während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel mitzuteilen.
Gläubigerversammlung: Dienstag, 28. Januar 2014, 10.00 Uhr im Hotel Metropole in Interlaken.
Aktenauflage: Die Akten können von den beteiligten Gläubigern 20 Tage vor der Gläubigerversammlung, vom 6. bis 25. Januar 2014, nach Voranmeldung im Büro der Sachwalterin (Telefon 033 827 40 40), eingesehen werden.
Die Nachlassschuldnerin beabsichtigt, ihren Gläubigern einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung vorzuschlagen.
Gegen den Entscheid, soweit er die Ernennung der Sachwalterin betrifft, kann innert 10 Tagen beim Gerichtspräsidenten Hänni des Regionalge-richts Oberland als Nachlassrichter die Appellation zuhanden der kantonalen Aufsichtsbehörde als oberinstanzliches Nachlassgericht erklärt werden.

Interlaken, 1. November 2013
Die gerichtlich bestellte Sachwalterin:
T. Schweizer AG, Marktgasse 16, 3800 Interlaken