Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Grossrats- und Regierungsratswahlen 2014

Teilnahmebedingungen für den Versand des Werbematerials im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli
Den Stimmberechtigten wird das Werbematerial aller beteiligten politischen Gruppierungen zugestellt.
Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli übernimmt die Koordination unter den Gemeinden und die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen für den gemeinsamen Versand des Werbematerials im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli.

  1. An- und Abmeldung
    Parteien oder Gruppen, die einenWahlvorschlag eingereicht haben, gelten für den gemeinsamen Versand als angemeldet.
    Falls auf die Teilnahme verzichtet wird, ist eine Abmeldung bis am 13. Januar 2014 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erforderlich.

  2. Art und Umfang des Werbematerials
    Das Werbematerial für die Gross-ratswahlen darf pro Liste, inklusive eingesteckter Wahlzettel, höchstens 20 Gramm wiegen.
    Das Werbematerial für die Regierungsratswahlen darf pro Kandidatur höchstens 5 Gramm wiegen. Ausseramtliche Wahlzettel sind nicht zulässig.
    Die Auflage beträgt 36700 Exem-plare.

  3. Anlieferung des Werbematerials
    Das Werbematerial muss in aufbereiteten Versandeinheiten im Format A5 angeliefert werden.
    Die Prospekte für die Regierungsratswahlen sind getrennt vom Werbematerial der Grossratswahlen den Verpackungsstellen abzugeben.
    Das Werbematerial wird zusammen mit dem amtlichen Material durch folgende Institutionen verpackt und versendet:
    26500 Exemplare: Zentrum Mittengraben, Mittengrabenstrasse 56, 3800 Interlaken.
    Tel. 033 822 60 63 (Beatenberg, Bönigen, Därligen, Grindelwald, Gsteig-wiler, Gündlischwand, Habkern, Interlaken, Iseltwald, Lauterbrunnen, Lütschental, Leissigen, Matten, Niederried, Oberried, Ringgenberg, Saxeten, Unterseen, Wilderswil).
    10200 Exemplare: Stiftung Sunneschyn, Eisenbolgenstrasse 35, 3860 Meiringen.
    Tel. 033 972 37 51 (Brienz, Brienzwiler, Guttannen, Hasliberg, Hofstetten, Innertkirchen, Meiringen, Schat-tenhalb, Schwanden).
    Das Material ist so früh wie möglich, jedoch spätestens bis zum 14. Februar 2014, 16.00 Uhr, bei diesen Verpackungsstellen abzuliefern.

  4. Kosten
    Die Gemeinden tragen die Kosten für den Versand des Werbematerials. Der Kanton übernimmt die Mehrkosten für die höheren Porti, die sich aus dem Versand des Werbematerials ergeben.

  5. Ausschluss vom gemeinsamen Versand des Werbematerials
    Beteiligte werden durch den zuständigen Regierungsstatthalter vom gemeinsamen Versand ausgeschlossen, wenn
    a) sie das Werbematerial verspätet oder am falschen Ort angeliefert haben,
    b) das Werbematerial nicht den behördlichen Vorgaben entspricht oder
    c) das Werbematerial kommerzielle Werbung oder Unterschriftenbogen enthält.


Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
W. Dietrich, Regierungsstatthalter