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Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

(bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand)

Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 8. Dezember 2013, 11 Uhr, in der Kirche Gsteig, anschliessend an den Gottesdienst

Traktanden

  1. Wahl der Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen

  2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Juni 2013 in Interlaken

  3. Budget 2014

  4. Neues Reglement für den Kirchlichen Bezirk Interlaken-Oberhasli

  5. Wahlen/Wiederwahlen

  6. Präsidentin: Barbara Gilgen vom 1.1.-31.12.2014

  7. Verschiedenes


Die Unterlagen zu den Traktanden 2, 3, 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme während der Bürozeiten auf. Der Budget 2014 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, für Traktandum 5, Wahlen, innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 98 sofort zu beanstanden.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Gemäss Artikel 5 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde sind alle Personen, die seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, stimmberechtigt.

Interlaken/Matten, 22. Oktober 2013
Der Kirchgemeinderat