Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

(bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand)
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 16. Februar 2014, um 11 Uhr in der Schlosskirche Interlaken
(im Anschluss an den Gottesdienst von 10 Uhr)


Traktanden
1. Wahl der Stimmenzähler/innen
2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2013
3. Verkauf Pfarrhaus an der Mittengrabenstrasse 62, Interlaken
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktandum 2 und 3 können ab dem 17. Januar   2014 während der Bürozeit im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 98 sofort zu beanstanden.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.

Interlaken/Matten, 7. Januar 2014
Der Kirchgemeinderat