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Betreibungsrechtliche Grundstückssteigerung

Am 6. Mai 2014, 14.00 Uhr, werden im Sitzungszimmer des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland Ost, im Grundpfandverwertungsverfahren gegen Thummel Martin (-Banholzer), geb. 31.8.1955, Steinrain 98, 4112 Flüh, folgende Grundstücke öffentlich versteigert:

Matten GBB-Nrn. 1170-26
Rugenstrasse, Plan Nr. 2229
Stockwerkeigentum
13/1000 Mitegentum an Grundstück Nr. 1170 mit Sonderrecht an der 21⁄2-Zim-mer-Wohnung im 1. OG, Süd, Haus 3
Amtlicher Wert Fr. 121760.-
inkl. Matten GBB-Nr. 95-15, Stockwerkeigentum
26/2000 Miteigentum an Grundstück Nr. 95
Amtlicher Wert Fr. 820.-
Betreibungsamtliche Schätzung
(Verkehrswert) total Fr. 235000.-

Eingabefrist bis 25. März 2014 (Wert Steigerungstag)
Die Verwertung erfolgt auf Begehren diverser Pfändungsgläubiger.
Die Steigerungsbedingungen, das Lastenverzeichnis sowie weitere Unterlagen liegen vom 31. März bis 10. April 2014 beim Betreibungsamt Oberland Ost, Schloss 5, Postfach 637, 3800 Interlaken, öffentlich zur Einsichtnahme und Anfechtung auf.
Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten der bezeichneten Grundstücke werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an den Grundstücken detailiert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob Kapitalforderungen schon fällig oder gekündigt sind, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen.
Nicht angemeldete Ansprüche, soweit diese nicht durch die öffentlichen Bücher ausgewiesen werden, sind von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen.
Das Grundstück kann nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 031 635 97 00, am Mittwoch, 2. April 2014, 11.00 Uhr, besichtigt werden. Im Weiteren kann die Verkehrswertschätzung unter www.schkg-be.ch eingesehen werden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in der revidierten Fassung vom 30. April 1997 sowie die dazugehörende revidierte Verordnung vom 10. September 1997 aufmerksam gemacht.

Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost