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Einstellung der konkurs­amtlichen Liquidation

einer ausgeschlagenen Verlassenschaft mangels Aktiven
Ausgeschlagene Verlassenschaft des Eggler Fritz, geb. 27. April 1952, von Ringgenberg BE, gew. Maler, whft. gew. Hauptstrasse 39, 3805 Goldswil, verstorben am 11. Juli 2013.
Datum der Eröffnung 3.1.2014
Datum der Konkurseinstellung 21.3.2014
Inhaber des Grundstücks Ringgenberg GBB-Nr. 516.
Das Konkursverfahren gilt als ge ­schlossen, falls nicht ein Gläubiger bis zum 13. April 2014 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 6200.- leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
Falls der Kostenvorschuss für die Durchführung des summarischen Konkurs ­verfahrens nicht geleistet wird, können vorerst Erben, dann Gläubiger und schliesslich Dritte, die ein Interesse geltend machen, innert 20 Tagen seit Publikation beim unterzeichnenden Kon ­kursamt die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven verlangen, sofern sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen (Art. 230a Abs. 1 und 2 SchKG).
Auf entsprechendes Begehren der Pfandgläubiger innert 20 Tagen seit Publikation verwertet das Konkursamt die Pfänder, sofern der Vorschuss für die Durchführung des summarischen Verfahrens nicht geleistet wird (Art. 230a Abs. 1 und 2 SchKG). Gleichzeitig mit dem Begehren um Verwertung des Pfandes ist die Forderung Wert per 3. Januar 2014 einzureichen.
Wird kein Vorschuss geleistet und erfolgt kein Begehren gemäss Artikel 230a Absatz 1 und 2 SchKG, verwertet das unterzeichnende Konkursamt die Aktiven ohne weitere Formalitäten (Art. 230a Abs. 4 SchKG).

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland