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Bekanntmachung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat die von der Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost vom 26. Februar 2014 beschlossene Änderung des Regionalen Richtplans Abbau, Deponie, Transport (ADT) Objektblatt 1.20 Boden-Töipalm, Iseltwald gemäss Art. 61 BauG genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Publikation bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Münstergasse 2, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Zur Beschwerde befugt sind einzig die Regionsgemeinden und die Regionalkonferenz (Art. 57 Art. 61a Abs. 2 Bst. b und c BauG).

Interlaken, 7. April 2014
Regionalkonferenz Oberland-Ost