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Regionalgericht Oberland


  1. Es wird festgestellt, dass am Grundstück Bergmaad (oberhalb Planalp), Gemeinde Brienz, Koordinaten 644'500 und 180'600, von Hans Ulrich Flück ausserordentliche Ersitzung im Sinne von Art. 662 Abs. 1 ZGB geltend gemacht wird.

  2. Allfällige Berechtigte werden aufgefordert, ihre Ansprüche innert sechs Monaten seit der erstmaligen Publikation dieses Aufrufes im Amtsblatt des Kantons Bern bzw. im Anzeiger   Interlaken mittels schriftlich begründetem Einspruch beim Regional ­gericht Oberland, Zivilabteilung, Gerichtspräsidentin Franziska Friederich Hörr, Scheibenstrasse 11 B, 3600 Thun, geltend zu machen.


Erfolgt innert der besagten Frist kein Einspruch oder wird ein solcher abgewiesen, so wird Hans Ulrich Flück als   Eigentümer im Grundbuch eingetragen (Art. 662 Abs. 3 ZGB).

Gerichtspräsidentin
Franziska Friederich Hörr