Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Auflage des Kollokationsplans, des Lastenverzeich-nisses sowie des Inventars

Schuldnerin Wenger AG Trockenbau-Gipserei, Hauptstrasse 68, 3805 Goldswil
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollokationsplan inkl. Lastenverzeichnis  
vom 22.5. bis 11.6.2014
Auflage- und Beschwerdefrist Inventar      
vom 22.5. bis 1.6.2014
Lastenverzeichnis    
SDR Ringgenberg GBB-Nr. 2443
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland