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Friedhöfe Gsteig und Bönigen

Abräumen von Gräbern
Auf dem Friedhof Gsteig ist die Ruhefrist für das Grabfeld, in welchem sich die Reihengräber der im Jahr 1993 Verstorbenen befinden, abgelaufen. Das entsprechende Grabfeld ist mit Tafeln gekennzeichnet.
Auf dem Friedhof Bönigen ist die Ruhefrist für das Grabfeld, in welchem sich die Reihengräber der in den Jahren 1990 bis 1993 Verstorbenen befinden, abgelaufen. Das entsprechende Grabfeld ist mit Tafeln gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabstein bis zum 31. Oktober 2014 abzuräumen. Nach diesem Datum werden noch vorhandene Grabdenkmäler und Bepflanzungen ohne Kostenfolge durch die Friedhofgärtner weggeräumt (Art. 24 Friedhof- und Bestattungsreglement).

Wilderswil, 28. Mai 2014
Die Friedhofkommission