Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Verbot

Die EGNOT AG Sursee,   Eigentümerin von Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 2007 und 2008, Untere Bönigstrasse 25, 3800 Interlaken, lässt hiermit diese Liegenschaften gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere jegliches unbefugtes Betreten sowie das unbefugte Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Liegenschaftsareal. Die Benützung der Parkplätze darf nur durch Entschädigung via zentraler Parkuhr für Berechtigte erfolgen.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.- bestraft.
Schadenersatzansprüche für Umtriebe und Beschädigungen sowie wohlerworbene Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.

Sursee, 4. Juni 2014
EGNOT AG
ig. Mark Ineichen
sig. Hansruedi Widmer

Richterlich bewilligt:
Thun, 12. Juni 2014
Regionalgericht Oberland
ig. Ehrbar
Gerichtspräsident
86298