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Verbot

Die Neuhaus Manor Farm AG, Seestrasse 201, Unterseen, lässt die Liegenschaften Neuhaus und Manor Farm an der Seestrasse, 3800 Unterseen, umfassend
- die Grundstücke Unterseen Grundbuchblatt Nrn. 619, 839, 944, 946, 975, 977, 1297, 1321, 1770 sowie
- die ihr im Baurecht zustehenden Grundstücke Unterseen Grundbuchblatt Nrn. 1540 und 1612
gegen jede Besitzesstörung mit einem unbefristeten gerichtlichen Verbot belegen.


Insbesondere sind untersagt:
- das unbefugte Betreten und Befahren der Liegenschaften.
- das unbefugte Parkieren von Fahrzeugen jeder Art - Wasserfahrzeuge inbegriffen - sowie das Abstellen von Gegenständen jeder Art und das Entsorgen von Kehricht.
Die jeweils gültige Parkplatzordnung und die darin vorgesehenen Benutzertarife bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- das freie Laufenlassen von Haustieren.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.- bestraft. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, und für Unfälle, die aus der Missachtungen dieses Verbots entstehen, wird jede Haftung abgelehnt. Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.

Unterseen, 1. Juli 2014
Die Grundeigentümer:
Neuhaus Manor Farm AG

Richterlich bewilligt:
Thun, 8. Juli 2014
Regionalgericht Oberland
sig. Zbinden