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Ausschreibung von Bauarbeiten

Leissigen
Hochwasserschutz Leissigen, Spissibach
A Name und Adresse des Auftraggebers:
Schwellenkorporation Leissigen, Präsident Markus Stump, Spissiweg 17, 3706 Leissigen

B Verfahrensart: Offenes Verfahren

C1 Gegenstand und Umfang des Auftrages
Gegenstand: Vergrösserung des Geschiebesammlers Spissibach: Geländeabtrag, Erhöhung und Verlängerung der bestehenden Abschlussmauer, Materialdeponie und Geländegestaltung, Rekultivierung.
Hauptabmessungen und Kubaturen: Holzereiarbeiten ca. 1500 m2, Aushubarbeiten ca. 9000 m3, Materialdeponie vor Ort ca. 8800 m3, Entsorgung Aushubmaterial ca. 1600 m3, Teilabbruch der bestehenden Abschlussmauer ca. 50 m3, Betonoberfläche
abjetten ca. 120 m2, Mikropfähle ca. 320 m, Schalung ca. 1100 m2, Beton ca. 580 m3, Strassenanpassung (Belag) ca. 250 m2, Neubau/Anpassung unbefestigte Wege ca. 640 m2.
C2 Varianten: nicht zugelassen
C3 Gemeinschaften: zugelassen

D Ausführungstermin: Baubeginn: 6.10.2014, Bauende: 29.5.2015

E Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

F Eignungskriterien: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

G Zuschlagskriterien: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

H Bezugsquelle und Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
Bezugsquelle: Kissling + Zbinden AG, Postfach 503, 3700 Spiez
Bedingungen: Die Ausschreibungsunterlagen sind bis spätestens 25.7.2014 mit dem Vermerk "HWS Leissigen" schriftlich oder per Fax 033 650 71 72 bei Kissling + Zbinden AG zu bestellen.
Abgabe der Unterlagen: Versand am 31.7.2014
Preis der Unterlagen: gratis

I Einreichungsstelle und Einreichungsfrist für die Angebote:
Einreichnungsstelle: Kissling + Zbinden AG, Postfach 503, 3700 Spiez
Einreichungsfrist: 29.8.2014

J Formvorschriften für die Abgabe: Vermerk: "HWS Leissigen", mit A-Post, Stempel CH-Poststelle

K Auskunftsstelle: Marcel Dähler, Kissling + Zbinden AG, Tel. 033 670 71 70

L Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden. Beschwerden sind zu begründen. Beweismittel sind beizulegen.