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Einwohnergemeinde

Bewilligung für das Abbrennen eines Feuerwerks
Die Gemeinde Ringgenberg hat das Abbrennen eines Feuerwerks am 1. September 2013, ca. 21.30 Uhr, bei der Säge mit zahlreichen Bedingungen bewilligt. Die maximale Dauer des Feuerwerks beträgt 5 Minuten und darf nur bis 22.00 Uhr gezündet werden.
Die direkten Nachbarn wurden vom Gesuchsteller über den Anlass informiert.

13. August 2013
Der Gemeinderat