Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Änderungen Zonenplan Strandbadweg und Inders Moos Genehmigung
Mit Verfügung vom 10. September 2013 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz (BauG) die von der Gemeindeversammlung von Ringgenberg am 12. Juni 2013 beschlossene Änderung des Zonenplans, Strandbadweg und Inders Moos genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei Ringgenberg zur Einsichtnahme auf.

Ringgenberg, 16. September 2013
Der Gemeinderat