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Friedhof RinggenbergFriedhof Goldswil

Abräumen von Gräbern
Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass ab 1. November 2013 die Reihengräber 1988 geräumt werden.
Im Sinne von Art. 19 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Ringgenberg werden die Angehörigen ersucht, die Gräber bis zum 31. Oktober 2013 abzuräumen.
Grabschmuck, der innert dieser Frist nicht abgeräumt wird, fällt ohne Entschädigung an die Gemeinde Ringgenberg.

Ringgenberg, im September 2013
Die Friedhofkommision