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Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung Anhang III der Personalverordnung über die Arbeitszeit des Gemeindepersonals
Der Gemeinderat Ringgenberg hat die Neufassung Anhang III zur Personalverordnung vom 29. Oktober 2007 über die Arbeitszeit des Gemeindepersonals mit Beschluss vom 7. Oktober 2013 verabschiedet. Es soll auf 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Gemäss Gemeindeordnung Art. 47 kann mindestens der zwanzigste Teil der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ringgenberg das Referendum gegen die Neufassung Anhang III der Personalverordnung über die Arbeitszeit des Gemeindepersonals ergreifen. Das Referendum muss schriftlich mit Name, Vorname, Adresse und mit Unterschriften versehen bei der Gemeindeverwaltung, 3852 Ringgenberg, eingereicht werden. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung und endet am 18. November 2013. Die Verordnung mit Anhang III liegt auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg, während dieser Zeit zur Einsichtnahme auf.

Der Gemeinderat