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Einwohnergemeinde

Einladung zur ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung
Freitag, 29. November 2013, 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle Ringgenberg


Traktanden

  1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Ringgenberg vom 12. Juni 2013

  2. Bewilligung von Investitionskrediten:
    a. Sanierung Kreuzlistrasse mit Werkleitungen, 1. Etappe Fr. 270000.-
    b. Ersatz Traktor             Fr.     90000.-
    c. Sanierung Werkhof      Fr. 170000.-
    d. Dachsanierung Schürmatta-Haus            Fr. 120000.-

  3. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 92'291.60 für den Bau der Alterswohnungen unterhalb des Altersheimes

  4. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 23154.35 für die Sanierung Verkabelung Dorfgasse

  5. Jahresvoranschlag 2014. Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2014 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer

  6. Beratung und Beschlussfassung über das Eingehen einer Bürgschaftsverpflichtung von Fr. 163‘000.- an den Verein Musikschule Oberland Ost für die Realisierung eines Hauses der Musik in Interlaken

  7. Orientierung über Verpflichtungskreditabrechnungen:
    a. Wasserleitung Park-Lochgraben
    b. Kongressraumerweiterung Interlaken
    c. Neuerstellung Parkplatz Chappeli
    d. Sanierung Entwässerung Stapfackerweg
    e. Neuanschaffung Raupenhäcksler

  8. Verschiedenes


Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 7 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Gemeinderat