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Einwohnergemeinde

Neufassung Verordnung über den Grabfonds, Genehmigung und Inkrafttreten

Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat Ringgenberg die Neufassung der Verordnung über den Grabfonds bekannt:
Die Verordnung wurde anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 2014 genehmigt und am 6. März 2014 im Anzeiger Interlaken öffentlich gemacht und dem fakultativen Referendum gemäss Art. 47 GO unterstellt. Die 30-tägige Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen und die Verordnung ist in Rechtskraft erwachsen.
Sie tritt rückwirkend auf 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg gegen eine Gebühr bezogen werden und ist auf der Homepage www.ringgenberg.ch aufgeschaltet.

Der Gemeinderat