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Wasserversorgung

Gesuch um Festlegung der Schutzzonen
Gesuchsteller: Wasserversorgung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasser: Geotechnisches Institut AG, Bümplizstrasse 15, 3027 Bern.
Vorhaben: Festlegung der Schutzzonen für die Quellfassungen Kohlgruben und Guntenbrunnen der Wasserversorgung Ringgenberg.
Gesetzliche Grundlagen: Eidg. Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 24.1.1991, Art. 20. Eidg. Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28.10.1998, Anhang 4. Kant. Wasserversorgungsgesetz (WVG) vom 11.11.1996, Art. 20 und 22.
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsakten liegen während einem Monat bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage beginnt am 1. Mai und dauert bis zum 2. Juni 2014.
Einsprachen: Einsprachen von Grundeigentümern gegen die Abgrenzung der Schutzzonen oder die Bestimmungen des zugehörigen Reglements sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, einzureichen.

AWA Amt für Wasser und Abfall
Grundwasser und Altlasten