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Einwohnergemeinde

Einladung zur ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 11. Juni 2014, 20.15 Uhr, Gemeindehaus Goldswil


Traktanden

  1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Ringgenberg vom 29. November 2013

  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2013 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 131073.22 und Kenntnisnahme der Nachkredite

  3. Genehmigung Neufassung Datenschutzreglement und Aufhebung des alten Reglements vom 28. Dezember 1987

  4. Genehmigung von Verpflichtungskrediten:
    a. Sanierung Buechwald/Hobachergasse mit Werkleitungen Fr. 300000.-
    b. Sanierung Büeliweg Fr. 78000.-
    c. Verkabelung Freileitung Gruebi Fr. 90000.-
    d. Verlegung und Erweiterung Trafostation Rosswald Fr. 195000.-

  5. Beratung und Beschlussfassung über einen Nachtragskredit für die Sanierung Mischwasserleitung Moosrain von Fr. 47690.-

  6. Orientierung über Verpflichtungskreditabrechnungen:
    a. Bildung, Anschaffung Laptops, GV 30.11.2012
    b. GVB-Auflagen Schulhaus, Brandmeldesystem, GV 9.12.2011
    c. Ersatz Traktor Baugruppe, GV 29.11.2013

  7. Verschiedenes


Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 7 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Gemeinderat