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Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen
Der Gemeinderat Ringgenberg hat die Neufassung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen mit Beschluss vom 6. Januar 2014 verabschiedet.
Gemäss Gemeindeordnung Art. 47 können mindestens der zwanzigste Teil der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ringgenberg das Referendum gegen die Neufassung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen ergreifen. Das Referendum muss schriftlich mit Name, Vorname, Adresse und mit Unterschriften versehen bei der Gemeindeverwaltung, 3852 Ringgenberg, eingereicht werden. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung und endet am 14. Juli 2014. Die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen liegt auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg, während dieser Zeit zur Einsichtnahme auf.

Der Gemeinderat