Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage - Verkehrsbeschränkung
Der Gemeinderat Ringgenberg hat an seiner Sitzung vom 22. April 2014 folgende Verkehrsmassnahme nach Art. 44 Abs. 2 der kant. Strassenverordnung beschlossen:

Verbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet

Strandbadweg, Parzelle Nr. 2701 und 2700, Strecke zwischen Strandbadparkplatz und der neuen Mehrzweckhalle Strandbadweg Nr. 14, bis Burgweg sowie vom Blasenweg, Bereich Kindergarten Mösli, bis zum Strandbadweg.

Aufhebung
Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 200-87 vom 5. Mai 1987 erlassene Verkehrsmassnahme, Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Verbindungsweg zwischen der Staatsstrasse und dem Burgweg, wird aufgehoben.
Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) erteilt das Tiefbauamt des Kantons Bern mit der Zustimmungsverfügung 1021-14 vom 2. Juni 2014 die Zustimmung zu diesem Beschluss.
Gestützt auf Artikel 63 Abs. 1 Buchstabe a und Artikel 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21 kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Ringgenberg