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Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung Anhang IV der Personalverordnung über die längerdauernde Aus- und Weiterbildung
Der Gemeinderat Ringgenberg hat die Neufassung Anhang IV zur Personalverordnung vom 29. Oktober 2007 über die längerdauernde Aus- und Weiterbildung mit Beschluss vom 23. Juni 2014 verabschiedet. Sie soll auf 1. August 2014 in Kraft treten.
Gemäss Gemeindeordnung (GO) Art. 47 kann mindestens der zwanzigste Teil der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ringgenberg das Referendum gegen die Neufassung Anhang IV der Personalverordnung über die längerdauernde Aus- und Weiterbildung ergreifen. Das Referendum muss schriftlich mit Name, Vorname, Adresse und mit Unterschriften versehen bei der Gemeindeverwaltung, 3852 Ringgenberg, eingereicht werden. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung und endet am 4. August 2014. Die Verordnung mit Anhang IV liegt auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg, während dieser Zeit zur Einsichtnahme auf.

Der Gemeinderat