Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2014
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2014 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten automatisch eine Rechnung für die Hundetaxe 2014.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Finanzverwaltung Ringgenberg 033 822 86 26, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Meldepflichtig sind alle Hunde. Für die Anmeldung werden der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer sowie die notwendigen Sachkundenachweise benötigt.
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.


Notwendige Kurse
Gemäss Tierschutzverordnung müssen alle Hundehalter, welche nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben, einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen. Die zweijährige Übergangsfrist ist Ende August 2010 abgelaufen. Der Sachkundenachweis besteht aus einem Theorie- und einem Praxiskurs.

  1. Der Theoriekurs muss vor einem Hundekauf absolviert werden. Er ist für Ersthundehalter obligatorisch und dauert mindestens vier Stunden. Wer früher bereits nachweislich einen Hund hatte, muss diesen Kurs nicht besuchen.
    Vermittelt wird, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man richtig mit ihm umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, den Hund zu halten.

  2. Der Praxiskurs ist für jeden Halter Pflicht. Ebenso für die Hundehalter, die schon früher einen Hund besassen und jetzt einen neuen übernehmen.


Mit jedem Hund und jeder Hunderasse muss dieser Kurs absolviert werden.
Der Praxiskurs muss innerhalb eines Jahres nach dem Hundekauf/Übernahme abgeschlossen werden.
Im Training lernt der Halter, den Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen.
Wer seinen Hund vor dem 1. September 2008 hatte, muss mit diesem keine Ausbildung absolvieren.


Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.- pro Hund.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 31. August 2014 nebst Taxe auch eine Busse erhoben.