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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Aerschmann Tobias, Hauptstrasse 271, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasser/in: Heinrich Linder-Schild   GmbH, Aegerdiweg 3, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Vergrössern des Sitzplatzes auf der Nordseite sowie Erhöhen der Stützmauer.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Hauptstrasse 271, Parzelle Nr. 727, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Ausnahmen: Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG), Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG), Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 19 GBR), Überschreiten der Dachflächenfenster (Art. 14 Abs. 2 UeO Dorfkernzone), Überschreiten der Höhe für Stützmauern (Art. 8 GBR), Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli