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Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung Anhang IV der Personalverordnung über die länger dauernde Aus- und Weiterbildung


Genehmigung und Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten folgender Gemeindeerlasse bekannt:
Die Neufassung des Anhangs IV der Personalverordnung über die länger   dauernde Aus- und Weiterbildung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2014 genehmigt und am 3. Juli 2014 im Anzeiger Interlaken öffentlich gemacht und dem fakultativen Referendum gemäss Art. 47 GO unterstellt. Die 30-tägige Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen und die Verordnung ist in Rechtskraft erwachsen. Sie trat auf 1. August 2014 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg gegen eine Gebühr bezogen werden oder/und ist auf der Homepage www.ringgenberg.ch aufgeschaltet.

Der Gemeinderat