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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Hans Zurbuchen, Hauptstrasse 269, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Erweiterung der Wohnung im Untergeschoss.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Hauptstrasse 269, Parzelle Nr. 472, Koordinaten 635‘500 / 172'850.
Zone: Dorfkernzone DK, UeO der Dorfkernzone Moosrain Nr. 4.
Ausnahme: Unterschreiten des Staatsstrassenabstandes (Art. 80 SG), Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 6. August 2014
Gemeindeschreiberei Ringgenberg