Einwohnergemeinde
Zonenplan- und Baureglementsänderung
(Auflage Änderung Zonenplan und Änderung Baureglement;
Veröffentlichung Erläuterungsbericht und Vorprüfungsbericht)
Wilderswil, 21. Oktober 2013
Der Gemeinderat
(Auflage Änderung Zonenplan und Änderung Baureglement;
Veröffentlichung Erläuterungsbericht und Vorprüfungsbericht)
- Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung zur öffentlichen Auflage. Die Zonenplan- und Baureglementsänderung umfasst die folgenden Dokumente:
- Änderung Zonenplan (Ausschnitt 1:2500)
- Änderung Baureglement
Auflageort: Gemeindeverwaltung Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil
Auflagefrist: Die Unterlagen können während 30 Tagen nach der erstmaligen Publikation zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil, einzureichen. - Veröffentlichung der informativen Dokumente der Zonenplan- und Baureglementsänderung
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage und gleichenorts liegen gestützt auf Artikel 56 ff. des kantonalen Baugesetzes die folgenden Dokumente zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern
Gegen die informativen Inhalte dieser Dokumente können keine Einsprachen im Sinne des Artikels 60 des kantonalen Baugesetzes erhoben werden. - Einspracheverhandlungen
Die Einspracheverhandlungen finden an folgendem Datum statt: Donnerstag, 28. November 2013, 14.00-18.00 Uhr. Die Einsprecher werden gebeten, sich diesen Termin zu reservieren.
Wilderswil, 21. Oktober 2013
Der Gemeinderat