Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Zonenplan- und Baureglementsänderung
(Auflage Änderung Zonenplan und Änderung Baureglement;
Veröffentlichung Erläuterungsbericht und Vorprüfungsbericht)

  1. Öffentliche Auflage
    Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung zur öffentlichen Auflage. Die Zonenplan- und Baureglementsänderung umfasst die folgenden Dokumente:
    - Änderung Zonenplan (Ausschnitt 1:2500)
    - Änderung Baureglement
    Auflageort: Gemeindeverwaltung Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil
    Auflagefrist: Die Unterlagen können während 30 Tagen nach der erstmaligen Publikation zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
    Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil, einzureichen.

  2. Veröffentlichung der informativen Dokumente der Zonenplan- und Baureglementsänderung
    Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage und gleichenorts liegen gestützt auf Artikel 56 ff. des kantonalen Baugesetzes die folgenden Dokumente zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
    - Erläuterungsbericht
    - Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern
    Gegen die informativen Inhalte dieser Dokumente können keine Einsprachen im Sinne des Artikels 60 des kantonalen Baugesetzes erhoben werden.

  3. Einspracheverhandlungen
    Die Einspracheverhandlungen finden an folgendem Datum statt: Donnerstag, 28. November 2013, 14.00-18.00 Uhr. Die Einsprecher werden gebeten, sich diesen Termin zu reservieren.


Wilderswil, 21. Oktober 2013
Der Gemeinderat