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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 16. Dezember 2013, 20.15 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2

Traktanden

  1. Voranschlag 2014
    Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2014. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer. Orientierung über das Investitionsbudget.

  2. Kenntnisnahme von Kostenabrechnungen
    2.1 Schulhaus 1907: Ersatz Storen und Fenster
    2.2 Kinderspielplatz: Sanierung
    2.3 Gemeindestrassennetz 2008- 2012: Rahmenkredit
    2.4 Kommunalfahrzeug: Ersatz
    2.5 Sydachweg: Sanierung

  3. Verein Musikschule Oberland Ost: Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung von Fr. 157292.- (Realisierung Haus der Musik)

  4. Werrenkurve-Kirchgasse: Sanierung Wasser-/Abwasserleitungen, Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 400000.-

  5. Kirchweg-Flugplatz: Neubau Wasserleitung, Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 300000.-

  6. Sydachstrasse: Sanierung, Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 465000.-

  7. Feuerwehrreglement vom 1.1.2005: Genehmigung der Überarbeitung, gültig ab 1. Januar 2014

  8. Benutzungsreglement Schulanlagen vom 1.1.2013: Genehmigung der Überarbeitung, gültig ab 1. Januar 2014

  9. Baureglement und Zonenplan vom 8.7.2009: Genehmigung der Überarbeitung (ZöN F/Spezialzone Betriebs- und Feuerwehrgebäude SPZ)

  10. Orientierungen

  11. Verschiedenes


Es liegen zur Einsichtnahme öffentlich auf:

  • - 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei die Überarbeitung der Gemeindereglemente (Feuerwehrreglement, Benutzungsreglement Schulanlagen, Baureglement und Zonenplan, Traktanden Nr. 7, 8 und 9)

  • - 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung der Voranschlag 2014 (Traktandum Nr. 1)


Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 30. Oktober 2013
Der Gemeinderat