Burgergemeinde
Ordentliche Burgergemeinde versammlung
Freitag, 13. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Hotel Hirschen, Wilderswil
Traktanden:
Aktenauflage
Es liegt zur Einsichtnahme in der Burgerverwaltung Wilderswil am Diens-tagnachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr öffentlich auf:
a) der Voranschlag 2014 (Traktandum 2) 10 Tage vor der Versammlung
b) das Pachtreglement vom 9.12.2011 mit Mutationen per 1.1.2014 (Traktandum 4)
c) das Organisationsreglement per 1.1.2014 (Traktandum 5)
d) das Protokoll vom 13.12.2013 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sowie interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kleiner Imbiss offeriert.
Wilderswil, 30. Oktober 2013
Der Burgerrat
Freitag, 13. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Hotel Hirschen, Wilderswil
Traktanden:
- 1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 14.6. 2013
- Kenntnisnahme der Genehmigung durch den Burgerrat - Voranschlag 2014
- Beratung und Genehmigung
- Kenntnisnahme der Investitionsrechnung - Finanzplan 2013-2018
- Orientierung - Pachtreglement vom 9.12.2011
- Beratung und Genehmigung der Mutationen per 1.1.2014 - Organisationsreglement per 1.1.2014
- Beratung und Genehmigung - Orientierungen und Verschiedenes
Aktenauflage
Es liegt zur Einsichtnahme in der Burgerverwaltung Wilderswil am Diens-tagnachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr öffentlich auf:
a) der Voranschlag 2014 (Traktandum 2) 10 Tage vor der Versammlung
b) das Pachtreglement vom 9.12.2011 mit Mutationen per 1.1.2014 (Traktandum 4)
c) das Organisationsreglement per 1.1.2014 (Traktandum 5)
d) das Protokoll vom 13.12.2013 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sowie interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kleiner Imbiss offeriert.
Wilderswil, 30. Oktober 2013
Der Burgerrat