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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
- Alte Staatsstrasse: Ab Zufahrt Parkplatz BOB - Verzweigung alte Staatsstrasse/Bönigstrasse
- Bönigstrasse: Ab Verzweigung alte Staatsstrasse - Verzweigung Mittelweg
- Mittelweg: Ab Verzweigung Bönigstrasse - Mittelweg 17
Ab Montage der Signalisation tritt diese Massnahme in Rechtskraft.
Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) hat der Oberingenieurkreis I des Kantons Bern mit Schreiben vom 6. Februar 2013 die Zustimmung zu diesem Beschluss erteilt.
Gegen die beschlossene Massnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen Beschwerde geführt werden.

Wilderswil, 7. Februar 2013
Gemeinderat Wilderswil