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Einwohnergemeinde

Verordnung über gebundene Ausgaben und Nachkredite (VNK)
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wilderswil an seiner Sitzung vom 22. Januar 2014 folgende Verordnung beschlossen hat:
- Verordnung über gebundene Ausgaben und Nachkredite (VNK) vom 1.1.2014, Neufassung.
Die Verordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2014 in Kraft. Die Verordnung kann ab sofort kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als pdf-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinde ­rates kann innert 30 Tagen ab Publika ­tion Beschwerde beim Regierungs ­statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Wilderswil, 18. Februar 2014
Gemeinderat Wilderswil