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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 12. Mai 2014, 20.15 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2


Traktanden

  1. Jahresrechnung
    1.1 Genehmigung der Jahresrechnung 2013 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 22718.85
    1.2 Kenntnisnahme der übrigen Nachkredite

  2. Kenntnisnahme von Kostenabrechnungen
    2.1 Abwasserentsorgungsanlagen: Unterhalt zum Werterhalt, Rahmenkredit 2008-2012
    2.2 Wasserversorgungsanlagen: Unterhalt zum Werterhalt, Rahmenkredit 2008-2012
    2.3 Kindergarten: Neubau Erweiterung, Verpflichtungskredit
    2.4 Sportanlage Alte Staatsstrasse 1: Sanierung Laufbahn und Weitsprunganlage, Verpflichtungskredit

  3. Gemeindestrassennetz: Unterhalt, Bewilligung eines Rahmenkredites von Fr. 450000.- für die Jahre 2014- 2018

  4. Betriebsgebäude: Neubau, Bewilligung eines Projektierungskredites von Fr. 35000.-

  5. Orientierungen

  6. Verschiedenes


Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf: 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung die Jahresrechnung 2013 (Traktandum Nr. 1)


Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 31. März 2014
Der Gemeinderat