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Einwohnergemeinde

Abfallentsorgung - Aufruf an die Bevölkerung
In den vergangenen Tagen und Wochen musste leider vermehrt festgestellt werden, dass die Abfallsäcke oftmals schon einen oder mehrere Tage vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden. Dies führt zu unangenehmen Geruchsentwicklungen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Abfallsäcke durch Tiere aufgerissen werden.
Die Bevölkerung wird deshalb aufgefordert, die Abfälle gemäss Artikel 10 Abs. 2 des Abfallreglements erst am Abfuhrtag vor 12.00 Uhr
bereitzustellen. Diese Vorschrift gilt für alle Abfälle (Gebührensäcke, Säcke mit Gebührenmarken etc.). Widerhandlungen können gemäss Artikel 28 Absatz 1 des Abfallreglements mit Busse bis 5000 Franken bestraft werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 14. April 2014
Sicherheits- und Umweltkommission Wilderswil