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Öffentliche Planauflage

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Zentralbahn betreffend Sanierung Bahnübergang Kienholz Brienz
Gemeinde: Brienz Gesuchstellerin: zb Zentralbahn AG, Infra ­struktur, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.
Gegenstand: Bahnstrecke Meiringen - Interlaken Ost; Sanierung des ungesicherten Bahnübergangs Kienholz (km 55.869) mit einer Schrankenanlage. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehör-de für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 19. August bis 17. September 2013 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz. Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.
Bern, 9. August 2013
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern, 3011 Bern
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