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Fakultatives Finanzreferendum

Gegen diese Ausgabenbeschlüsse, welche in der Novembersession 2013 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, kann die Volksabstimmung (Referendum) verlangt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung).
Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10000 in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen) sind Artikel 53 bis 59 des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte massgebend.
Beginn der Referendumsfrist: 18. Dezember 2013
Ablauf der Referendumsfrist (Unterschriften zur Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert): 19. März 2014
Abgabe der beglaubigten Unterschriften bei der Staatskanzlei: 19. April 2014

  • Gemeinde Wichtrach; Talibach, Leuse- und Gansgraben; Kantonsbeitrag an die Projektierung und den Bau des Projekts 2010 "Hochwasserschutz Wichtrach"; Hochwasserschutz. Einzelprojekt; mehrjähriger Verpflichtungskredit

  • Sanierung Theatergebäude Bern, Bei-trag aus den ordentlichen Staatsmitteln (ERZ) und aus dem Lotteriefonds, mehrjähriger Verpflichtungskredit

  • Bern / Universität - Institut für Infektionskrankheiten (IFIK); Laborprovisorium.


Mehrjähriger Verpflichtungskredit für die Ausführung
Die Ausgabenbeschlüsse sind im Internet unter www.be.ch/referenden im Volltext publiziert.
Sie können auch bei der Staatskanzlei des Kantons Bern, Postgasse 68, 3000 Bern 8, bezogen werden.