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Mitwirkungsverfahren

Kantonsstrassen
Das nachstehende Bauvorhaben wurde gemäss Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 10. Juni bis 8. Juli 2013 der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt.
Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Kritiken sowie die Kommentare und Stellungnahmen dazu sind im Mitwirkungsbericht zusammengestellt worden.
Jedermann ist eingeladen und berechtigt, bis zum Ablauf der Auflage den Mitwirkungsbericht am Auflageort ein-zusehen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Interlaken-Grindelwald
Gemeinde: Wilderswil
Bauvorhaben: 10499 / Umgestaltung Ortsdurchfahrt Wilderswil
Auflageort: Gemeindeverwaltung Wilderswil, Kirchgasse 31 3812 Wilderswil
Auflagedauer: 22. April bis 23. Mai 2014

Bern, 11. April 2014
Oberingenieurkreis