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Baupublikation

Gesuchsteller: Stingelin-Mäder Jeannette und Jürg, Glyssen 8, 3855 Schwanden.
Projektverfasser: Architekturbüro Hein-rich Linder-Schild GmbH, Aegerdiweg 3, 3855 Schwanden.
Standort: Glyssen 8, Parzelle Nr. 205, Koordinaten 178'970/646'650, Zone LWZ.
Bauvorhaben: Abbruch und Neuaufbau des Ober- und Dachgeschosses, Nutzung: Dachgeschoss Erstwohnung.
Beanspruchte Ausnahmen:
• Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 PPG)
• Unterschreiten Grenzabstand West (Art. 18 GBR)
• Unterschreiten Mass Dachvorsprung West (Art. 30/3 GBR).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation und ARA Brienz.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstr. 82 (während der publizierten Öffnungszeiten).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Ja-nuar 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Schwanden, 30. November 2013
Die Gemeinde-Baupolizeibehörde