Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Sportlerehrung
Wiederum werden besondere sportliche, kulturelle und berufliche Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen (Delegation) durch die Gemeindebehörden von Leissigen geehrt.
Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
• Medaillengewinn, 1. bis 3. Rang an internationalen, nationalen oder kantonalen Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften in den Jahren 2012 und/oder 2013 (inkl. Behindertensportler, Eisenbahner, Militär)
• Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen
• Personen, die sich im kulturellen Bereich oder Meisterschaften beteiligen und Auszeichnungen errungen haben.
Die zu Ehrenden müssen in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben oder bei einem ortsansässigen Verein Mitglied sein.
Es sind keine Schüler- oder Jugendkategorien zugelassen (also erst ab Juniorenalter).
Der Entscheid für die Zulassung fällt der Gemeinderat.
Die Vereine, Gesellschaften und Bürger werden gebeten, alle in Frage kommenden Personen, Gruppen und Mannschaften mit nachstehendem Talon bis spätestens am Montag, 30. September 2013, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, zu melden.
Anmeldetalon ✁
Vorschlag für Sportlerehrung
Name:
Vorname:
Verein:
Kontaktadresse:
Erzielte Leistung:
(Anlass, Ort, Datum, Rangierung)
Datum, Unterschrift:

Ranglisten, Bestätigungen und Zeitungsausschnitte sind beizulegen.
Gemeinderat Leissigen
79148