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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
29. November 2013, 20.00 Uhr im Gemeindesaal der Schulanlage Bettenried

Traktanden

  1. Voranschlag 2014 - Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer - Beratung und Beschluss

  2. Bauverwaltung Leissigen - Führung durch die Einwohnergemeinde Krattigen - Genehmigung wieder- kehrende Kosten

  3. Abfallreglement - Neufassung - Genehmigung

  4. Gebührenreglement - 3. Teilrevision - Genehmigung

  5. Feuerwehrreglement - Änderung - Genehmigung

  6. Friedhofreglement - 1. Teilrevision - Genehmigung

  7. Spielgruppe Leissig-Fischli - Erheblichkeitsantrag - Umsetzung - Kenntnisnahme

  8. Übernahme der Anlage der öffentlichen Beleuchtung - Genehmigung Verpflichtungskredit

  9. Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberdampflampen bei Beleuchtungskörpern - Genehmigung Rahmenkredit 2014 bis 2017

  10. Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung "Alti Sagi" - Kenntnisnahme

  11. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016
    a) Gemeinde- und Gemeinderats-präsidium (1 Mitglied)
    b) Gemeinderat (2 bis 3 Mitglieder)
    c) Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)
    d) Kulturkommission (1 Mitglied)

  12. Verschiedenes


Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein, beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2013 liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Stimmrecht
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben, freundlich eingeladen.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Leissigen, 16. September 2013
Gemeinderat Leissigen