Burgergemeinde
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.15 Uhr, Gemeindesaal Bettenried
Traktanden:
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein ApÁ©ro offeriert.
Leissigen, 23. Oktober 2013
Der Burgerrat
Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.15 Uhr, Gemeindesaal Bettenried
Traktanden:
- Protokoll der ord. Versammlung vom 3. Juni 2013
- Budget 2014
- Wahlen
Burgerrats- und Burgergemeinde- Präsident, Neuwahl
Burgerrats- und Burgergemeinde- Vizepräsident, Neuwahl
3 Burgerräte, Neuwahl
Rechnungsprüfung, Beat Steuri, Wiederwahl - Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein ApÁ©ro offeriert.
Leissigen, 23. Oktober 2013
Der Burgerrat