Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Änderung Überbauungsordnung Nr. 7 Gips-Union
Der Gemeinderat Krattigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 7 Gips-Union zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 19. November bis und mit 19. Dezember 2013 in der Gemeindeverwaltung Leissigen öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Krattigen, Dorfplatz 2, 3704 Krattigen zu richten.

Leissigen, 18. November 2013
Gemeindeverwaltung