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Einwohnergemeinde

Änderung der Gebührenverordnung zum Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2013 beschlossenen Änderung der Gebührenverordnung bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken Beschwerde eingereicht werden.
Die Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Leissigen oder im Internet unter www.leissigen.ch eingesehen werden.

Leissigen, 13. Januar 2014
Gemeinderat Leissigen