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Einwohnergemeinde

Änderung Uferschutzplan 2 "Riedbach-Underi Ey" - geringfügige Änderung von Nutzungsplänen nach Art. 122 Abs. 6 der kantonalen Bauverordnung - Genehmigung und Inkraftsetzung -
Bekanntmachung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Leissigen am 10. Dezember 2012 beschlossene geringfügige Änderung des Uferschutzplans 2 "Riedbach-Underi Ey" in Anwendung von Art. 61 des kantonalen Baugesetzes mit Datum vom 23. Dezember 2013 genehmigt.
Die Genehmigung und Inkraftsetzung wird hiermit gestützt auf Art. 110 der kantonalen Bauverordnung bzw. Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung publiziert.

Leissigen, 13. Januar 2014
Gemeinderat Leissigen