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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Geringfügige Änderung des Uferschutzplans 1 "Gries-Riedbach" und Baugesuch "Sanierung Bootshafen/Hafenanlage".
Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung mit Baugesuch zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. Januar bis 24. Februar 2014 in der Gemeindeverwaltung Leissigen öffentlich auf.
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) zu beschliessen.
Beim Amt für Landwirtschaft und Natur wird ein Gesuch um Ausnahmebewilligung für Eingriffe in die Ufervegetation gestellt.
Innert der Auflagefrist kann sowohl gegen das geringfügige Verfahren als auch gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Leissigen, 20. Januar 2014
Der Gemeinderat