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Kirchgemeinde Leissigen-Därligen

Ordentliche Versammlung der Kirch ­gemeinde Leissigen-Därligen
Sonntag, 4. Mai 2014, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen


Traktanden

  1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2013

  2. Genehmigung allfälliger Nachkredite und der Jahresrechnung 2013

  3. Genehmigung neues Organisationsreglement des Kirchlichen Bezirks Interlaken-Oberhasli

  4. Genehmigung Benützungs- und Tarif-reglement der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen

  5. Verpflichtungskreditkontrolle - Orientierung

  6. Verschiedenes


Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 17. November 2013, das Organisationsreglement für den Kirchlichen Bezirk Interlaken-Oberhasli sowie das Benützungs- und Tarifreglement der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen liegen 30 Tage vor der Versammlung auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.
Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
ApÁ©ro im Anschluss an die Versammlung.

Leissigen, 5. März 2014
Der Kirchgemeinderat