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Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 7. April 2014 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst: Rahmenkredit 2014-2018 von Fr. 75000.- für den Ersatz von Schulmobiliar.
Das Schulmobiliar der Schule Leissigen ist veraltet und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard. Aus diesem Grund soll das Mobiliar Schritt für Schritt, auf fünf Jahre verteilt, ersetzt werden.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nyt-hartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 732
Referendumsfrist: Montag, 19. Mai 2014
Weitere Informationen zu diesem Geschäft erteilt Ihnen die Finanzverwaltung während den Öffnungszeiten.

Leissigen, 11. April 2014
Der Gemeinderat