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Einwohnergemeinde

Änderung der Organisationsverordnung der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2014 beschlossenen Änderung der Organisationsverordnung per 1. Juli 2014 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Die Organisationsverordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Leissigen
gegen eine Gebühr von Fr. 8.- bezo-gen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Leissigen