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Einwohnergemeinde

Bade- und Wasserspringverbot beim Bootshafen Leissigen
Der Gemeinderat hat aus Sicherheitsgründen beschlossen, beim Bootshafen Leissigen ein Bade- und Wasserspringverbot zu erlassen.
Die Massnahme wird mit dieser Publikation öffentlich bekannt gemacht und tritt mit der entsprechenden Signalisation in Kraft.

Leissigen, 21. Juli 2014
Der Gemeinderat