Einwohnergemeinde
Bade- und Wasserspringverbot beim Bootshafen Leissigen
Der Gemeinderat hat aus Sicherheitsgründen beschlossen, beim Bootshafen Leissigen ein Bade- und Wasserspringverbot zu erlassen.
Die Massnahme wird mit dieser Publikation öffentlich bekannt gemacht und tritt mit der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Leissigen, 21. Juli 2014
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat hat aus Sicherheitsgründen beschlossen, beim Bootshafen Leissigen ein Bade- und Wasserspringverbot zu erlassen.
Die Massnahme wird mit dieser Publikation öffentlich bekannt gemacht und tritt mit der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Leissigen, 21. Juli 2014
Der Gemeinderat